Sonntag, 31. Oktober 2010 12:46
Viele Anleger kennen sich im Bereich geschlossener Fonds noch nicht richtig aus, daß ist schade, denn gerade geschlossene Fonds wie der Nano Global Investors AG & Co. Fund KG aus dem Hause Nano sind besonders transparent und durchsichtig. Sobald man investiert hat, werden in Form von regelmäßigen Gesellschafterinformationen alle Anleger informiert. Diese Informationen werden oftmals auch mehrere Male im Jahr verschickt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Mitgestaltung oder der Mitbestimmung auf Gesellschafterversammlungen oder im Beirat. Die Emissionshäuser geben meist auf freiwilliger Basis sogenannte Leistungsbilanzen heraus. 70 % der Initiatoren sind sowieso im Verband der geschlossenen Fonds, dort ist das Pflicht.
Will man sich nun an einem Fonds wie dem Nano Global Investors AG & Co. Fund KG vom Initiator Nano beteiligen, so hat man verschiedene Möglichkeiten den Wissensstand zu erhöhen. Man sollte das mit etwas Zeit tun, denn es geht schließlich bei den meisten Fonds um eine Mindestsumme von 10.000,– € pro Investition. Auf Herz und Nieren kann man den Prospekt prüfen, dort steht alles, was auch der BAFIN zur Verfügung steht. Flyer und Factsheets dienen eher dem groben Überblick.
Wir stellen Ihnen zukünftig regelmäßig neue und aktuelle Fonds vor, heute beschäftigen wir uns mit dem Nano Global Investors AG & Co. Fund KG aus dem Hause Nano
Substanzquote 77.38 %
Fremdkapitalquote: 0%
Währung: EUR
Mindestanlage 5.000 EUR
Ausschuettung
Laufzeit 7 J. Jahre
Aktueller Status verfuegbar
Verfügbar seit: 01.11.2008
Das vorliegende Beteiligungsangebot eröffnet Kapitalanlegern die Möglichkeit, sich – zunächst über eine Treuhänderin – als Gesellschafter an der NANO GLOBAL INVESTORS AG & Co. Fund KG zu beteiligen.
Die Fondsgesellschaft wird das zur Verfügung stehende Investitionskapital dafür verwenden, Beteiligungen an kleineren und mittelständischen, nicht börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Bei den Beteiligungsunternehmen handelt es sich aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in aller Regel um Kapitalgesellschaften. Zielunternehmen sind vor allem junge, innovative Unternehmen, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen und keine klassische Bankenfinanzierung erhalten oder in Anspruch nehmen möchten. Die Fondsgesellschaft soll somit zwei Interessen zusammenführen: Jungen und innovativen Unternehmen wird Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren. Die besondere Chance des Fondskonzepts besteht darin, dass die Fondsgesellschaft und mit ihr die Anleger als deren Gesellschafter am unternehmerischen Erfolg der Beteiligungsunternehmen der Fondsgesellschaft teilnehmen. Bei günstigem Verlauf erzielt die Fondsgesellschaft dadurch bei Weiterveräußerung einer Unternehmensbeteiligung oder bei laufenden Gewinnausschüttungen eines Beteiligungsunternehmens eine erhebliche Rendite aus ihrem eingesetzten Kapital, die deutlich über die Renditen anderer Vermögensanlagen hinausgehen kann.
Je nach Betrachtungszeitraum und Anlagesegment konnten jährliche Durchschnittsrenditen im Venture-Capital- und Private-Equity-Bereich von 10% bis 21% nachgewiesen werden. Gelingt es der Fondsgesellschaft, in überdurchschnittlich vielen erfolgreichen Unternehmen zu investieren, die gegenüber diesen Durchschnittsrenditen höhere Renditen erwirtschaften, kann die tatsächlich erzielte Rendite auch deutlich über den langfristig erzielten Durchschnittswerten liegen.
Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung jedes Anlegers erstmals nach sechseinhalb Jahren zum Ende des siebten Jahres ab Beginn seiner Beteiligung möglich ist. Unabhängig davon ist ein Anleger berechtigt, seine mittelbare Beteiligung zum Ablauf des 31.12. eines Kalenderjahres nach Maßgabe des Treuhandvertrags ganz oder teilweise auf einen Erwerber zu übertragen. Die Gesellschafter bzw. Anleger haben darüber hinaus die Möglichkeit, alle erworbenen Unternehmensbeteiligungen vorzeitig zu veräußern und die Gesellschaft durch Beschluss mit 3/4-Mehrheit aufzulösen, vor dem 31.12.2018 jedoch nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter.
Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 1.000 teilbar sein.
Auszahlung:
Die Fondsgesellschaft kann Überschüsse erzielen, indem Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden oder aus einer Unternehmensbeteiligung laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Die Gesellschafter und Anleger sind an Ergebnissen der Fondsgesellschaft im Verhältnis ihres Kapitalanteils zum Gesellschaftskapital (Summe aller Kapitalanteile) am Bilanzstichtag (31.12.) beteiligt (mit einer Sonderregelung für die ersten beiden vollen Geschäftsjahre). Die Gesellschafter bzw. Anleger entscheiden über Entnahmen (Ausschüttungen) durch Mehrheitsbeschluss. Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sollen dann ausgeschüttet (und nicht reinvestiert) werden, wenn andernfalls die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft ("Verwaltung eigenen Vermögens") gefährdet wäre.
Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 1.000 teilbar sein.
Auszahlung:
Die Fondsgesellschaft kann Überschüsse erzielen, indem Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden oder aus einer Unternehmensbeteiligung laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Die Gesellschafter und Anleger sind an Ergebnissen der Fondsgesellschaft im Verhältnis ihres Kapitalanteils zum Gesellschaftskapital (Summe aller Kapitalanteile) am Bilanzstichtag (31.12.) beteiligt (mit einer Sonderregelung für die ersten beiden vollen Geschäftsjahre). Die Gesellschafter bzw. Anleger entscheiden über Entnahmen (Ausschüttungen) durch Mehrheitsbeschluss. Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sollen dann ausgeschüttet (und nicht reinvestiert) werden, wenn andernfalls die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft ("Verwaltung eigenen Vermögens") gefährdet wäre.