Dortmunder U – Hannover Leasing – Substanzwerte Deutschland 5 – HL 196
Dienstag, 9. März 2010 14:47

Beendigung der Kapitalanlage
Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen bisher nach Maßgabe des § 23 EStG der Einkommensbesteuerung. Der steuerrelevante Zeitraum bei einer Veräußerung von Grundstücken beträgt zehn Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Demnach ist die Zehn-Jahres-Frist sowohl für die Veräußerung der Beteiligung als auch für die Veräußerung der Immobilie durch die Objektgesellschaft einzuhalten. Ein Veräußerungsgewinn ist nur dann steuerfrei, wenn die im Privatvermögen gehaltenen Anteile nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden. Auch die Veräußerung der Immobilie durch die Gesellschaft kann erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei erfolgen.
Die Ergebnisprognose des Beteiligungsangebots nimmt eine Veräußerung nach einer Mietdauer von 15 Jahren an. Für eine Veräußerung der Immobilie oder der Anteile der Fondsgesellschaft an der Objektgesellschaft ist die qualifizierte Mehrheit der Gesellschafterversammlung erforderlich. Die Gesellschafter können die Gesellschaft erstmals zum 31. Dezember 2025 ordentlich kündigen. Eine Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den Anleger vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ist möglich, kann jedoch Einkommensteuer auf einen eventuellen Veräußerungsgewinn auslösen (zur Veräußerung der Fondsanteile innerhalb von fünf Jahren siehe Abschnitt »Gewerblicher Grundstückshandel«).
Gewinn aus Veräußerungsgeschäften ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Verkaufskosten andererseits. Die Anschaffungsoder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für Abnutzung, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen worden sind (§ 23 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 EStG).
Das Verschenken eines Fondsanteils während des Zehn-Jahres-Zeitraums kann ebenfalls Einkommensteuer auf den Spekulationsgewinn auslösen, weil zusammen mit dem Fondsanteil die anteiligen Schulden der Objekt- / Fondsgesellschaft mit übertragen werden, sodass insoweit ein teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft vorliegt und eine neue Zehn-Jahres-Frist beginnt. Im Fall der beabsichtigten Schenkung eines Fondsanteils ist daher der steuerliche Berater einzuschalten.
Ein eventueller Veräußerungsverlust kann nur bis zur Höhe eines Veräußerungsgewinns, den der Gesellschafter im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden. Ein Verlustrücktrag bzw. ein Verlustvortrag ist nach § 10 d EStG wie bei den übrigen Einkunftsarten grundsätzlich möglich, er beschränkt sich jedoch auf den Ausgleich mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Der Gesetzgeber hatte in der Vergangenheit wiederholt vorgesehen, die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften neu zu regeln und eine Besteuerung unabhängig von der Haltedauer einzuführen. Es ist aus heutiger Sicht nicht absehbar, ob oder zu welchem Zeitpunkt eine Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften eingeführt wird. Hinsichtlich der steuerlichen Risiken siehe Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«.
Der Veräußerungsgewinn aus der Beteiligung unterliegt bei Anlegern, die diese Beteiligung im Betriebsvermögen halten, der Besteuerung.
Gewerblicher Grundstückshandel
Veräußern Privatpersonen Grundstücke oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, ist zu prüfen, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Hierbei ist wesentlich auf die Dauer der Nutzung vor der Veräußerung und auf die Zahl der veräußerten Objekte abzustellen. Zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 26. März 2004 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben veröffentlicht.
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Die Etablierung moderner Technologie- und Dienstleistungsunternehmen hat für eine lebhafte Entwicklung auf dem Büromarkt gesorgt
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Dortmund ist der bedeutendste Büromarkt im Ruhrgebiet: rund 100.000 Bürobeschäftigte, Büroflächenbestand ca. 2,45 Millionen Quadratmeter
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Flexible Bürostrukturen, wie Einzel-, Doppel-, Gruppen- sowie Kombibüros
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Moderner, umweltgerechter Gebäudestandard: Green Building
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Kriterien eines »Green Building«: Bei der Standortwahl, Planung, bei Bau, Betrieb und Instandhaltung der Immobilie wird ein erkennbarer Schwerpunkt auf einen effizienten Ressourceneinsatz (Energie, Wasser, verwendete Materialien) gelegt, um während des gesamten Lebenszyklus negative Einflüsse auf die Umwelt und die Nutzer der Immobilie zu verringern
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Die Zertifizierung erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB)
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Fondsname: HL 196 Substanzwerte Deutschland 5, Hannover Leasing
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Fondskategorie: Immobilien Inland
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Substanzquote: 98,73 Prozent
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Mindestanlage: 10.000,– €, danach durch 1.000,– € teilbar
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Geplante Laufzeit: 15 Jahre
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Aktueller Status: Verfügbar
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Mietvertrag über 15 Jahre mit BIG Krankenversicherung
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Ausschuettung: Von anfänglich 5,75 auf 6,5 Prozent steigend
Thema: Immobilien Inland | Kommentare (0) | Autor: admin