Aktuelle TKL Bewertung des Fonds HydropowerINVEST II von Aquila Capital
Donnerstag, 8. Dezember 2011 13:55

Heute möchten wir Ihnen einen Fonds vorstellen der bei TKL (TKL.Fonds Gesellschaft für Fondsconception und -analyse mbH) bewertet wurde, den: HydropowerINVEST II aus dem Emissionshaus Aquila Capital
Die „TKL-Gesamtwertung” gibt das Gesamturteil wieder:
***** steht für „sehr gut” oder bezeichnet einen Fonds unter den Top Ten der aktuell am Markt erhältlichen,
**** bedeutet „gut”,
*** „platzierungsfähig”,
** „uninteressant”
* „mangelhaft”.
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Der Aquila® HydropowerINVEST II – Southeast Europe investiert in ein Portfolio aus modernen Wasserkraftwerken im Südosten Europas mit dem Schwerpunkt Türkei. Dabei handelt es sich sowohl um Anlagen, die Anfang 2012 fertig errichtet sind, als auch um Kraftwerke, die sich in der Entwicklungsphase befinden. Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber über die Treuhandgesellschaft Caveras Treuhand GmbH oder durch entsprechende Umwandlung seiner Treugeberstellung unmittelbar als Direktkommanditist am Kommanditkapital der Fondsgesellschaft.
Die Prognose unterstellt eine Laufzeit von 20 Jahren bis 2032, danach Abstimmung der Gesellschafter über Auflösung der Gesellschaft im Drei-Jahres-Turnus. Nach zehn Jahren sollen Kaufangebote für die Beteiligungen eingeholt und im Falle attraktiver Angebote die Beteiligungen nach entsprechendem Gesellschafterbeschluss veräußert werden.
Einzahlung
Die Anleger leisten ihre Einzahlungen zu 100% zzgl. 5% Agio sofort nach Annahme des Beitritts und nach Aufforderung durch die Treuhänderin.
Die Mindestbeteiligungssumme soll EUR 15.000 zzgl. betragen höhere Beträge sollen ohne Rest durch 1000 teilbar sind.
Ausschüttung:
mindestens 8,25 % p.a. durchschnittlich erwartete Auszahlungen über die Fondslaufzeit auf Anlegerebene ab Inbetriebnahme des Kraftwerks, exkl. Veräußerungserlös, inkl. anrechenbarer Steuern und vor deutscher Abgeltungsteuer
Gesamtrückflüsse:
Der erwartete Gesamtmittelrückfluss beträgt rund 590% inkl. anrechenbarer Quellensteuer, vor Abgeltungsteuer unter Berücksichtigung eines Verkaufserlöses.
Die Fondsgesellschaft erzielt ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG. Eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG liegt in Übereinstimmung mit der derzeitigen Verwaltungsauffassung nicht vor, da zumindest ein Kommanditist nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung befugt ist.
Thema: Wasserkraft | Kommentare (0) | Autor: admin